Intensive Arbeit an GZO-Rettung

Das Bezirksgericht Hinwil hat auf Gesuch des GZO-Spitals in Wetzikon hin am 30. April die provisorische Nachlassstundung bewilligt. Ein bedeutender Schritt für das Unternehmen, denn damit kann Zeit für die Sanierung der sehr angespannten Finanzlage gewonnen werden.

Das Spital und der Verwaltungsrat der GZO AG unter Präsident Jörg Kündig arbeiten intensiv an der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. An erster Stelle steht dabei die Suche nach einer Lösung zur Rückzahlung der in wenigen Wochen fälligen Obligationenanleihe über 170 Millionen Franken.

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