Dieser Tage wurde bekannt, dass dem GZO-Spital Wetzikon mehr Zeit gegeben wird, die Finanzen zu sanieren. Möglich macht das ein Urteil des Bezirksgerichts Hinwil, das dem Spital die definitive Nachlassstundung gewährt.
Ein Weihnachtsgeschenk ist es t trotzdem nicht. Die Rückzahlungspflicht für 170 Millionen Franken aus einem Kredit, der vor zehn Jahren für den Neubau aufgenommen wurde, bleibtbestehen, und nun ist die Herausforderung, den Konkurs der GZO AG abzuwenden – und so die Arbeitsplätze von 900 Mitarbeitenden und die medizinische Grundversorgung für das Zürcher Oberland zu sichern. Die definitive Nachlassstundung bedeutet auch, dass der Angriff von Gläubigern auf die Sachwalter des Spitals – sie sollen ausgewechselt werden, da sie gegenüber dem Präsidenten des Verwaltungsrates, Jörg Kündig, nicht neutral seien – vomGericht abgewehrt wurde.

GZO: Es bleibt Zeit für Sanierung
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